
Wie der Name schon vermuten lässt, bietet eine Allgefahrenversicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz für den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage. Bezogen auf eine KFZ-Versicherung würde der Vergleich zur Vollkasko-Versicherung am besten passen. Für eine Photovoltaik-Anlage bedeutet der Versicherungsschutz die Abdeckung von Schäden durch Witterungs- oder Umwelteinflüsse, wie bspw. Schäden durch Sturm oder Hagel. Aber auch Schäden, die durch falsche Bedienung der Anlage entstehen können und damit unter Umständen weitere Systeme, wie Zähler oder öffentliche Stromleitungen in Mitleidenschaft ziehen, sind abgedeckt.
Die Allgefahrenversicherung deckt Schäden die in Folge von Umwelteinflüssen, Diebstahl oder einfaches abhandenkommen entstehen. Darüber hinaus werden Schäden, die durch äußere Einwirkungen bzw. durch Anlagenfehler auftreten, ersetzt. Ist ein Schaden entstanden, wird dieser entweder in Form eines Naturalersatzes oder durch Geldleistung ersetzt. Das bedeutet im ersten Fall, dass die beschädigten oder abhandengekommene Teile ersetzt oder repariert werden. Vielfach ist der Ersatz allerdings nicht möglich, sodass in diesem Fall der Schaden per Geldzahlung ausgeglichen wird.Die Allgefahrenversicherung ist ein absolutes Muss für den Betreiber einer Anlage. Bei der Entscheidung für eine entsprechende Versicherung ist im Vorfeld zu prüfen, welche Teile des Systems durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Im Folgenden ist eine entsprechende Aufstellung zu finden:
Neben den versicherten Systemkomponenten sollte geprüft werden, welche Arten von Schadensursachen versichert sind. Im Einzelnen sind das Schäden durch
Viele Versicherer weisen in ihren Versicherungsbedingungen nicht ausführlich auf die versicherten Risiken und Schäden. Ausführlicher beschrieben ist aber im Umkehrschluss der sogenannte Leistungsausschluss. In diesem wird definiert, welche Risiken konkret bei Schadenseintritt nicht versichert werden. Klassische Ausschlusskriterien sind solche, die durch eine übliche Nutzung eintreten, wie bspw. Abnutzung oder auch Korrosion. Auch Schäden in Folge von Kriegen oder vergleichbaren Ereignissen, sowie Erdbeben oder Atomunfälle sind in der Regel ausgeschlossen. Selbstverständlich tragen die Versicherer auch nicht solche Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden oder die noch unter die Garantie- oder Gewährleistungsregeln fallen.
Die Grundlage für die Allgefahrenversicherung bilden die „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung“ kurz ABE genannt. Diese wurden im Jahr 2011 noch einmal überarbeitet. Allerdings besteht kein Zwang für die Versicherer die neuen Bedingungen automatisch für Altverträge zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund ist es für Anlagenbetreiber sinnvoll, die Bedingungen jedes einzelnen Angebots genauestens zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den Ausschlusskatalog. Und bei allzu günstigen Beiträgen ist genau zu studieren, wie hoch der Selbstbehalt im Schadenfall ist.